Der Vorstand besteht aus Mitgliedern, welche von der Generalversammlung gewählt wurden, und umfasst in der Regel sechs bis acht Personen (PräsidentIn, Vize-PräsidentIn, GeschäftsführerIn und drei bis fünf Beisitzende). Eine Ressort-Zuteilung wird nicht vorgenommen. Projekte und Aufgaben werden individuell zugeteilt. Regelmässige Vorstandssitzungen finden keine statt. Grössere Projekte und Themen werden an Ad-hoc-Sitzungen oder an der Generalversammlung besprochen. Alle weiteren Abklärungen werden per E-Mail und Telefon getroffen. Alle Vorstandsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich aus.
Interessen erkennen, wecken und vertreten, sind die primären Aufgaben des Vorstandes.