«Die ganze Kunst der Sprache besteht darin, verstanden zu werden»
Konfuzius 551 – 479 v. Chr.
Dolmetscherdienste (mündlich)
bei juristisch relevanten Besprechungen, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Angelegenheiten, Schiedsgerichtsverfahren, Behördengängen, medizinischen und psychologischen Begutachtungen (insb. IV und SUVA), Fahreignungsabklärungen etc.
Aufgrund der Akkreditierung unserer Dolmetscher/innen sind wird bei sämtlichen Institutionen zugelassen.
Übersetzungen (schriftlich)
von amtlichen Dokumenten, wie Zeugnissen, Urkunden, Gerichtsurteilen, standesamtlichen Bescheinigungen, Grundbucheinträgen, Vorsorgeaufträgen, Gründungsakten, Vollmachten, Eheverträgen, Handelsregisterauszügen, Bilanzen etc.
Aufgrund der Akkreditierung unserer Übersetzer/innen können wir sämtliche Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen und für den Gebrauch im Ausland auch die entsprechende Überbeglaubigung (Apostille) einholen.