Die Agentur

Die Agentur des Verbandes Schweizer Gerichtsdolmetscher und -übersetzer «juslingua.ch»

Die Agentur juslingua AG sichert den reibungslosen Ablauf der Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge. Durch das Zusammenspiel der Agentur und des Berufsverbandes sind wir in der Lage eine Vielfalt an Sprachen abzudecken. All unsere Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen verfügen über die notwendige Erfahrung im Zusammenhang mit fachspezifischen Verdolmetschungen und beglaubigten Übersetzungen.

Unterschied zwischen den Berufsbildern Dolmetscher/in und Übersetzer/in

Beim Dolmetschen wird das gesprochene Wort mündlich in eine andere Sprache übertragen. Beim Übersetzen wird ein Dokument schriftlich in eine andere Sprache übertragen.

Unsere Dienstleistungen

Dolmetscherdienste (mündlich)

bei juristisch relevanten Besprechungen, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Angelegenheiten, Schiedsgerichtsverfahren, Behördengängen, medizinischen und psychologischen Begutachtungen (insb. IV und SUVA), Fahreignungsabklärungen  etc.

Aufgrund der Akkreditierung unserer Dolmetscher/innen sind wird bei sämtlichen Institutionen zugelassen.

Übersetzungen (schriftlich)

von amtlichen Dokumenten, wie Zeugnissen, Urkunden, Gerichtsurteilen, standesamtlichen Bescheinigungen, Grundbucheinträgen, Vorsorgeaufträgen, Gründungsakten, Vollmachten, Eheverträgen, Handelsregisterauszügen, Bilanzen etc.

Aufgrund der Akkreditierung unserer Übersetzer/innen können wir sämtliche Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen und für den Gebrauch im Ausland auch die entsprechende Überbeglaubigung (Apostille) einholen.

Übersetzungen (schriftlich)

von amtlichen Dokumenten, wie Zeugnissen, Urkunden, Gerichtsurteilen, standesamtlichen Bescheinigungen, Grundbucheinträgen, Vorsorgeaufträgen, Gründungsakten, Vollmachten, Eheverträgen, Handelsregisterauszügen, Bilanzen etc.

Aufgrund der Akkreditierung unserer Übersetzer/innen können wir sämtliche Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen und für den Gebrauch im Ausland auch die entsprechende Überbeglaubigung (Apostille) einholen.

Dolmetscherdienste (mündlich)

bei juristisch relevanten Besprechungen, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Angelegenheiten, Schiedsgerichtsverfahren, Behördengängen, medizinischen und psychologischen Begutachtungen (insb. IV und SUVA), Fahreignungsabklärungen  etc.

Aufgrund der Akkreditierung unserer Dolmetscher/innen sind wird bei sämtlichen Institutionen zugelassen.

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