Normaltarif CHF 150.00, Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Wir behalten uns das Recht vor vom Normaltarif abzuweichen und ein Pauschalbetrag zu verrechnen.
Notfall-Einsätze innerhalb von 24 Stunden wochentags, Nachteinsätze zwischen 18:00 Uhr und 08:00 Uhr sowie Wochenend- und Feiertagseinsätze werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet. Der Zuschlag von 50% gilt auch für die Arbeitswegentschädigung.
Pro Einsatz wird mindestens eine Stunde verrechnet. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird auf die nächsten 15 Minuten aufgerundet und in Rechnung gestellt.
In der Regel halten wir am Ansatz fest: Gebuchte Zeit ist geschuldete Zeit. Bei grösseren Abweichungen kann eine Teilrückerstattung gewährt werden.
Bei nicht durch die Dolmetschenden verursachten Wartezeiten wird vom gebuchten Einsatzbeginn ausgegangen. Ergeben sich während des Einsatzes Wartezeiten, die nicht durch die Dolmetschenden verursacht wurden, wird die ganze gebuchte bzw. geleistete Präsenzzeit in Rechnung gestellt.
Die Annullierung eines Auftrags durch die Auftraggeber/in mehr als 48 Stunden (Wochenende und Feiertage ausgenommen) vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos.
Bei der Annullierung eines Auftrags innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird die gebuchte Zeit zum bestätigten Tarif in Rechnung gestellt (Wochenende und Feiertage ausgenommen). Bei der Annullierung eines Auftrages werden die Arbeitswegentschädigung sowie die Fahr- und Verpflegungsspesen nicht verrechnet, ausser wenn die Anfahrt zum Einsatzort bereits begonnen hat.
Bei Annullierungen von Aufträgen von mehr als 4 Stunden (auch vor der Frist von 48 Stunden), kann die Agentur einen Pauschalbetrag von bis zu 75% der Offerte in Rechnung stellen.
Pro Stunde effektiver Reisezeit werden CHF 120.00 in Rechnung gestellt, Hin- und Rückweg Einsatzort-Wohnort Dolmetscher/in (Zeitberechnung gemäss SBB-Fahrplan Tür-zu-Tür, bzw. Google-Maps). Pro Einsatz wird mindestens eine Stunde Reisezeit in Rechnung gestellt.
Es werden die effektiven Fahrspesen (ÖV-Billett 1. Klasse mit Halbtax-Abo oder CHF 0.70/km) verrechnet. Bei Einsätzen von mehr als 4 Stunden Dauer wird eine Verpflegungspauschale von CHF 25.00 verrechnet. Bei ganztätigen Einsätzen beträgt die Verpflegungspauschale CHF 50.00.
juslingua AG erstellt verbindliche Offerten erst nachdem die zu übersetzenden Dokumente gesichtet wurden. Der Preis für Übersetzungen richtet sich nach dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad, dem Fachgebiet, der Sprachgruppe, dem Verwendungszweck und den Lieferfristen.
Der Preis von Übersetzungen wird auf der Basis von einer Normseite à 1‘800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) des Zieltextes berechnet.
Der Preis pro Normseite eines Textes mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad beträgt CHF 150.00.
Zuschläge können verlangt werden im Fall:
Zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übersetzung, wie besondere Formatierung, Datenkonvertierung, Desktop-Publishing etc., werden nach Aufwand mit CHF 150.00 pro Stunde verrechnet.
Sichtung von Dokumenten und Auswahl der zur Übersetzung geeigneten Dokumente CHF 150.00 pro Stunde.
Korrektoratarbeiten CHF 150.00 pro Stunde.
Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Übersetzungen CHF 150.00 pro Stunde.
Aufwendungen zur notariellen Beglaubigung der Übersetzung (unabhängig von der Anzahl Dokumente) CHF 120.00, zuzüglich Barauslagen für das Notariat.
Aufwendungen zur Überbeglaubigung (Apostille) durch die Staatskanzlei (unabhängig von der Anzahl Dokumente) CHF 120.00, zuzüglich Barauslagen für die Staatskanzlei.
Preisänderungen vorbehalten.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
von amtlichen Dokumenten, wie Zeugnissen, Urkunden, Gerichtsurteilen, standesamtlichen Bescheinigungen, Grundbucheinträgen, Vorsorgeaufträgen, Gründungsakten, Vollmachten, Eheverträgen, Handelsregisterauszügen, Bilanzen etc.
Aufgrund der Akkreditierung unserer Übersetzer/innen können wir sämtliche Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen und für den Gebrauch im Ausland auch die entsprechende Überbeglaubigung (Apostille) einholen.
bei juristisch relevanten Besprechungen, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Angelegenheiten, Schiedsgerichtsverfahren, Behördengängen, medizinischen und psychologischen Begutachtungen (insb. IV und SUVA), Fahreignungsabklärungen etc.
Aufgrund der Akkreditierung unserer Dolmetscher/innen sind wird bei sämtlichen Institutionen zugelassen.