Bei der Bestrebung unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Weg dazu nie aus den Augen lassen. Somit sind unsere Ziele auch unsere Grundsätze.
Die Revisoren von juslingua.ch sind durch die Generalversammlung gewählte Verbandsmitglieder. Sie führen jährlich die ordentliche Revision durch und beraten den Vorstand in finanzspezifischen Angelegenheiten.
juslingua.ch setzt auf Effizienz und wickelt die gesamte Verbandskorrespondenz, das Rechnungswesen usw. per E-Mail ab. Genauso sind auch alle Informationen rund um den Verband nur in elektronischer Form vorhanden.
Bei juslingua.ch sind die Statuten kein angestaubtes Stück Papier, sondern die verbindlichen Leitlinien in allen Bereichen des Verbandlebens und bei allen Verbandsaktivitäten.
von amtlichen Dokumenten, wie Zeugnissen, Urkunden, Gerichtsurteilen, standesamtlichen Bescheinigungen, Grundbucheinträgen, Vorsorgeaufträgen, Gründungsakten, Vollmachten, Eheverträgen, Handelsregisterauszügen, Bilanzen etc.
Aufgrund der Akkreditierung unserer Übersetzer/innen können wir sämtliche Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen und für den Gebrauch im Ausland auch die entsprechende Überbeglaubigung (Apostille) einholen.
bei juristisch relevanten Besprechungen, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Angelegenheiten, Schiedsgerichtsverfahren, Behördengängen, medizinischen und psychologischen Begutachtungen (insb. IV und SUVA), Fahreignungsabklärungen etc.
Aufgrund der Akkreditierung unserer Dolmetscher/innen sind wird bei sämtlichen Institutionen zugelassen.