Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen juslingua AG und ihren Kunden in den Bereichen Dolmetschen, Übersetzen sowie Lektorat, redaktionelle Bearbeitung von Texten und allfälligen weiteren Sprachdienstleistungen.

Integrierender Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unsere publizierten Preise und Tarife. https://juslingua.ch/preise/

2. Auftragserteilung

Nach Auftragsbestätigung seitens des Kunden gilt der Auftrag als erteilt. Der Auftraggeber anerkennt damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen von juslingua AG. Mit der Auftragserteilung informiert der Auftraggeber juslingua AG über die gewünschte Ausführungsform der Sprachdienstleistung. Informationen und Unterlagen (Glossare, Abbildungen, Abkürzungen etc.) hat der Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen, ansonsten werden Abkürzungen in der bestehenden Form belassen. juslingua AG übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf die Echtheit der Dokumente/Unterlagen, welche Gegenstand des Auftrags sind.

3. Berechnungsgrundlagen und Zahlungsbedingungen

Die Berechnung von Übersetzungsdienstleistungen erfolgt auf der Basis von Normseiten à 1’800 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Der Preis für Übersetzungen richtet sich nach dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad, dem Fachgebiet, der Sprachgruppe, dem Verwendungszweck und den Lieferfristen. Für kurzfristige Aufträge kann je nach Umfang und Liefertermin ein Zuschlag von bis zu 100% erhoben werden. Besondere Dienstleistungen wie Kurierzustellung, Expressporto etc. werden separat in Rechnung gestellt. Für zusätzliche Dienstleistungen wie Formatierung, Datenkonvertierung, Desktop-Publishing etc. wird nach Aufwand separat Rechnung gestellt.

Wo nichts anderes vereinbart wurde, gelten Angebotspreise als Richtpreise. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der mittels Computer errechneten Zeichenzahl in der Zielsprache. Abweichungen zum Angebotspreis können in der Regel im Bereich von höchstens 20% liegen. Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

juslingua AG kann die Erbringung ihrer Dienstleistungen von der vorherigen Zahlung des vollen Preises abhängig machen und/oder, insbesondere bei umfangreichen Übersetzungen, eine Vorauszahlung/Anzahlung verlangen.

Ohne anders lautende Vereinbarung hat der Kunde den in Rechnung gestellten Preis zuzüglich Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellungsdatum zu bezahlen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und juslingua AG ist berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu verrechnen.

Die jeweils geltenden bzw. angebotenen Tarifansätze sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Ausführung und Lieferung

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen der ordentlichen Berufsausübung ausgeführt. Wo der Auftraggeber keine Unterlagen beigefügt hat, werden Fachausdrücke in eine allgemein verständliche Version übersetzt.

Nimmt der Kunde nach Auftragserteilung Ergänzungen oder Änderungen am Ausgangstext vor, so gilt die zulässige Angebotsüberschreitung von 20% nicht. Ergänzungen erfolgen zum vereinbarten Seitenpreis, der durch Änderungen verursachte Mehraufwand wird zum vereinbarten bzw. üblichen Stundenansatz verrechnet.

juslingua AG kann für die Erbringung der Dienstleistungen eigene Mitarbeitende oder Dritte (Beauftragte) einsetzen.

5. Mängelrechte des Kunden

Für Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, sprachlich mangelhafte, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf nicht vorhandene kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, lehnt juslingua AG die Verantwortung ab. Stilfragen oder der Übersetzungen, die im Nachhinein nicht dem persönlichen Geschmack des Kunden entsprechen, stellen keinen Mangel dar und können nicht berücksichtigt werden.

Nach Ablieferung der Übersetzung hat der Auftraggeber diese zu überprüfen und juslingua AG über allfällige Mängel in Kenntnis zu setzen. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf dessen Beseitigung durch juslingua AG. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich, jedoch spätestens 30 Tage nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist juslingua AG eine angemessene Frist einzuräumen.

Die Lieferung erfolgt in der mit dem Auftraggeber vereinbarten Form.

6. Lieferfristen

juslingua AG versteht es als einen essenziellen Teil der angebotenen Dienstleistungen, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Lieferfristen werden bei Auftragserteilung vereinbart und sind bindend. Verzug kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt, den juslingua AG nicht zu vertreten hat. Im Fall von wesentlichen und nachträglich vorgenommenen Inhaltsänderungen seitens des Kunden ist juslingua AG eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Im Falle von höherer Gewalt kann juslingua AG vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist verlangen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

7. Geheimhaltung / Datenschutz

juslingua AG verpflichtet sich, die seitens des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden. Die für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Beauftragten werden durch juslingua AG zur Geheimhaltung der Kundendaten verpflichtet. Auf Wunsch des Kunden kann eine besondere Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Kunden und den Beauftragten ausgestellt werden.

Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung geht juslingua AG davon aus, dass der Kunde mit der unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Dienstleistungen und der Kundendaten über das Internet einverstanden ist. Das damit einhergehende Datenschutz- und Datenverlustrisiko trägt der Kunde.

juslingua AG geht davon aus, dass der Kunde über die zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen immaterialgüterrechtlichen Bearbeitungsrechte an den Ausgangstexten verfügt und diese Rechte, soweit für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlich, juslingua AG eingeräumt werden.

Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung. Das Urheberrecht an der Übersetzung verbleibt bei juslingua AG.

8. Vertragskündigung

Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigen Gründen und in schriftlicher Form zulässig. juslingua AG steht in diesem Fall Schadenersatz in der Höhe des bereits geleisteten Aufwandes zu.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von juslingua AG für Schadenersatz wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

10. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und juslingua AG sowie auf alle sich daraus ergebenden Ansprüche ist schweizerisches Recht anzuwenden. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von juslingua AG in Zürich.

AGB juslingua AG, Januar 2024

Übersetzungen (schriftlich)

von amtlichen Dokumenten, wie Zeugnissen, Urkunden, Gerichtsurteilen, standesamtlichen Bescheinigungen, Grundbucheinträgen, Vorsorgeaufträgen, Gründungsakten, Vollmachten, Eheverträgen, Handelsregisterauszügen, Bilanzen etc.

Aufgrund der Akkreditierung unserer Übersetzer/innen können wir sämtliche Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen und für den Gebrauch im Ausland auch die entsprechende Überbeglaubigung (Apostille) einholen.

Dolmetscherdienste (mündlich)

bei juristisch relevanten Besprechungen, notariellen Beurkundungen, standesamtlichen Angelegenheiten, Schiedsgerichtsverfahren, Behördengängen, medizinischen und psychologischen Begutachtungen (insb. IV und SUVA), Fahreignungsabklärungen  etc.

Aufgrund der Akkreditierung unserer Dolmetscher/innen sind wird bei sämtlichen Institutionen zugelassen.

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